Wie kann ich einem Fall zuständige Unternehmen und Personen zuordnen oder die Zuständigkeit verändern?

Erstellt von Maria Dax, Geändert am Di, 7 Okt um 4:56 NACHMITTAGS von Maria Dax

In kaayo können Sie direkt bei der Fallanlage festlegen, welche Unternehmen (z. B. Werkstatt, Sachverständigenbüro, Kanzlei) und welche Personen innerhalb dieser Unternehmen an einem Fall beteiligt sind. Auch nachträgliche Anpassungen sind – je nach Berechtigung – möglich.


1. Zuständigkeit bei der Fallanlage festlegen

Im zweiten Schritt der Fallanlage bestimmen Sie, welche Partnerunternehmen an der Bearbeitung beteiligt sein sollen – zum Beispiel:

  • Eine Werkstatt zur Reparaturabwicklung
  • Ein Sachverständigenbüro zur Schadenbegutachtung
  • Eine Kanzlei zur rechtlichen Unterstützung


Zusätzlich wählen Sie die jeweilige zuständige Person im jeweiligen Unternehmen aus, die den Fall bearbeiten soll.


Tipp: Nur Partnerunternehmen, mit denen bereits eine Verbindung in kaayo besteht, können ausgewählt werden.


2. Unternehmen nachträglich hinzufügen

Falls Sie bei der Fallanlage noch nicht alle Beteiligten festlegen konnten (z. B. bei unklarer Zuständigkeit), können Sie weitere Unternehmen auch im Nachhinein ergänzen:

  1. Öffnen Sie den betreffenden Fall
  2. Wechseln Sie in den Reiter „Zuständigkeit“
  3. Klicken Sie auf „Ändern“
  4. Fügen Sie das gewünschte Unternehmen hinzu und wählen Sie die zuständige Person aus
  5. Speichern Sie die Änderungen


3. Ansprechpartner oder Standort im eigenen Unternehmen ändern

Wenn Ihr Unternehmen bereits beim Fall hinterlegt ist, können Sie die Zuständigkeit innerhalb Ihrer Organisation jederzeit anpassen:

  • Wechseln Sie Ansprechpartner:innen, z. B. bei Urlaub oder Zuständigkeitswechsel
  • Verschieben Sie den Fall in einen anderen Standort, falls die Bearbeitung dort erfolgen soll


Wichtig: Sie können nur Änderungen an Ihrem eigenen Unternehmen vornehmen.

Eine Anpassung bei anderen beteiligten Unternehmen ist nicht möglich, da Sie damit in deren interne Organisation eingreifen würden.



✅ Zusammengefasst:


Aktion

Möglich?

Voraussetzung

Unternehmen & Personen bei Anlage zuordnen

✅ Ja

Fallanlage

Unternehmen nachträglich hinzufügen

✅ Ja

Zugriff auf den Fall

Ansprechpartner im eigenen Unternehmen ändern

✅ Ja

Unternehmen ist bereits zugeordnet

Zuständigkeiten bei anderen Unternehmen ändern

❌ Nicht möglich

Schutz der Arbeitsorganisation


Bei Fragen zur Zuständigkeitszuordnung oder zur Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen unterstützt Sie unser Support-Team gerne.

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